Am 19.01. hat die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundeskanzlerin die Verlängerung des Lockdowns vorerst bis zum 14. Februar 2021 beschlossen. Davon sind auch die Schulen betroffen, für die das zuständige Ministerium Direktiven und Empfehlungen für Rheinland-Pfalz ausgesprochen hat.
Für das Gymnasium Traben-Trarbach setzen wir diese Vorgaben in folgenden Regelungen um:
1. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 11 wird bis einschließlich 12. Februar der jetzt schon laufenden Fernunterricht in gleicher Weise weitergeführt.
2. Für die Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 7 besteht das Angebot einer Notbetreuung während der Phase des Fernunterrichts.
3. Für die Abschlussjahrgangsstufe MSS3 wird ab Montag, 25. Januar, Präsenzunterricht nach Plan durchgeführt.
Der Unterricht wird unter Einhaltung der Abstands- und sonstigen Hygieneregeln, d.h. Maskenpflicht, Abstände > 1,50 m und mehrfache Desinfektion der Hände am Tag, durchgeführt.
Wie es nach dem 14. Februar 2021 weitergeht, wird durch die politischen Entscheidungsträger auf Grundlage der dann herrschenden Infektionslage neu beraten.
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