Es ist wohl hinlänglich bekannt, wie die politische Entscheidung zur Wiederaufnahme des schulischen Unterrichts ausgefallen ist.

Hier nochmal die für unsere Schülerinnen und Schüler geplanten Abläufe:

    • 27. bis 29. April Unterricht für den Abiturjahrgang MSS3 in den Leistungskursen zur Vorbereitung auf das schriftliche Abitur
    • 30. April schriftliche Abiturprüfung Deutsch
    • ab 4. Mai Unterricht für die Jahrgangsstufen MSS1 und MSS2 nach Plan in allen Kursen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 15. Mai.
    • parallel zu diesem Unterricht finden die weiteren Abiturprüfungen am 5., 8., 11., 13. und 15. Mai statt.

Bei der Durchführung der Unterrichte und Prüfungen werden die Maßnahmen zur Abstandswahrung und zum Infektionsschutz eingehalten.

Auf der Grundlage des Hygieneplanes des Landes Rheinland-Pfalz für die Schulen, nachzulesen unter dem Link

https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Hygieneplan_Corona_fuer_die_Schulen_in_Rheinland-Pfalz.pdf ,

haben wir einen Maßnahmenkatalog für das Gymnasium Traben-Trarbach ausgearbeitet, der großformatig an Eingangs- und Flurtüren im Schulgebäude ausgehängt wird und der zur Information schon jetzt hier nachgelesen werden kann.

Da es verhältnismäßig einfach sein wird, die erforderlichen Mindestabstände in den Klassenräumen einzuhalten, dürfte dagegen diese Regelung bei Personenbegegnungen in Fluren oder Treppenhäusern, während der Pausen oder bei der Schülerbeförderung schwieriger werden.

Daher verfügen wir als weitere Schutzmaßnahme die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske in den Fluren, Treppenhäuser des Schulgebäudes, während der unterrichtsfreien Zeiten und bei der Schülerbeförderung.

Die Schulen werden nicht in ausreichender Stückzahl mit Mehrweg-Masken versorgt werden, um allen Schülerinnen und Schüler eine aushändigen zu können. Wir werden lediglich für den Notfall mit einer geringen Anzahl von Einwegmasken ausgestattet sein. Es ist damit Aufgabe der Eltern dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder mit einer funktionsfähigen Maske zum Schulunterricht erscheinen. Die Eltern sind aufgefordert, ihre Kinder mit Masken auszustatten.

Darüber hinaus weisen wir die Schülerinnen und Schüler an, im Schulgebäude in den Fluren und in den Treppenhäusern sich nur in Gehrichtung rechts zu bewegen, einzeln und nicht nebeneinander zu gehen.

Wir hoffen, durch diese zusätzliche Reglungen Gefahren der Ansteckung zu mindern und Infektionen zu verhindern.

Zur Ansicht und Kenntnisnahme:

„Wechsel im Linienverkehr des VRT“ vom Ferien-  auf den Schulfahrplan (Informationen des Kreises Bernkastel-Wittlich)

Fragenkatalog zur Verpflichtung eines „Mund-und-Nasen-Schutzes“ im ÖPNV

Ein Erklärvideo des Pädagogischen Landesinstituts zur „persönlichen Hygiene“

Die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen am Gymnasium Traben-Trarbach

 

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