Am 27. Januar ist in Deutschland Holocaust-Gedenktag. Gedacht wird dabei der sechs Millionen ermordeten europäischen Juden, der Sinti und Roma, der Zwangsarbeiter, dem Hungertod preisgegebenen Kriegsgefangenen, der Homosexuellen, aller, die sich aus religiösen, politischen oder schlichtweg menschlichen Beweggründen dem Terror widersetzten und deswegen der Staatsgewalt zum Opfer fielen.

Der Gedenktag fällt auf den Tag, an dem das Konzentrationslager Auschwitz von sowjetischen Truppen befreit wurde. Seit 1996 ist der 27. Januar in Deutschland nationaler Gedenktag. 2005 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen, den 27. Januar zum Internationalen Holocaust-Gedenktag zu erklären. An diesem Tag kommen unter anderem die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu einer Feierstunde zusammen. An öffentlichen Gebäuden werden als Zeichen der Ehrung und würdigen Erinnerung die Flaggen auf Halbmast gehisst und auch wir haben uns als Schulgemeinschaft in der Pause getroffen, um diese Zeit in Erinnerung zu behalten.

In jedem Jahr wird einer der Opfergruppen besonders gedacht, in diesem Jahr der wegen ihrer Sexualität Inhaftierten. Für sie brachte das Ende des Nationalsozialismus kein Ende der staatlichen Verfolgung. In beiden Teilen Deutschlands galt der § 175 Strafgesetzbuch (Kriminalisierung von Homosexualität) nach 1945 weiter. In der Bundesrepublik bis 1969 sogar in der Fassung der Nationalsozialisten. Erst 1994 wurde der § 175 vollständig gestrichen. Und es dauerte noch einmal viele Jahre, bis alle Urteile aufgehoben wurden. Auf die Anerkennung als Opfer der Nationalsozialisten warteten sexuelle Minderheiten lange vergebens.

Wir von der SoR-AG fordern euch dazu auf, nicht nur gegen Rassismus einzutreten, sondern gleichermaßen gegen Diskriminierung aufgrund der Religion, der sozialen Herkunft, des Geschlechts, körperlicher Merkmale, der politischen Weltanschauung und der sexuellen Orientierung.

 

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